Umbau / Zulassung von “Altfahrzeugen” E-Scooter

Wir werden häufig auf den möglichen Umbau / Update von Fahrzeugen gemäß der Anforderungen der eKFV angesprochen, die entweder vor kurzem oder auch vor längerer Zeit erworben wurden. Eine Umrüstung ist nicht einfach möglich, da die Anforderungen der eKFV Richtlinie im Rahmen der Typenprüfung zugelassen zu bekommen, weitaus umfangreicher sind als eben einfach “nur” die Geschwindigkeit auf 20 km/h zu drosseln. U.a. umfasst dies Änderung an:
  • Lichtanlage
  • Akkusystem
  • Steuergerät
  • Bremsen
  • Displays
  • Software
  • Motor
  • Kabelbaum
  • Rahmen- & Lenkerkonstuktion (notwendig für vorgeschriebene Montage des Lichts / Bremsen)
  • u.v.m.
So ist es eine Umrüstung z.B. beim Modell SXT Light Plus V aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar. Die Umbaukosten und der notwendige Aufwand wären viel zu hoch. Es ist leider so, dass alle Fahrzeug, die nicht der eKFV Verordnung entsprechen im Verhältnis zu früher nichts ändert – diese sind weder mehr noch weniger nicht STVZO zugelassen. Die Fahrzeuge waren zum Kaufdatum nicht für die STVZO Benutzung geeignet und bleiben dies nach wie vor hierdurch ändert sich durch die neue Verordnung nichts. Die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung sind:
  • Es ist keine Fahrerlaubnis (Mofa Prüfbescheinigung) notwendig
  • Die Roller dürfen ab 14 Jahren genutzt werden
  • Das Mitführen der Datenbestätigung ist nicht notwendig
  • Das Fahren innerorts auf Radwegen ist legal. Sind keine Radwege vorhanden, darf auf Straßen ausgewichen werden.
  • Freie Wahl des Versicherers
Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) setzt einige technische Details voraus. Dazu gehören unter anderem die Folgenden:
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen mit bestimmten technischen Verzögerungswerten
  • Eine Vorrichtung für ein Versicherungskennzeichen
  • Starke Front- und Rücklichter
  • Reflektoren
  • Klingel