Farrad Leasing für Selbstständige

Gute Nachrichten aus Berlin: Der Gesetzgeber fördert die umweltfreundliche Mobilität – und damit wird das Leasing z.B. via JobRad für Selbstständige noch vorteilhafter. Ab 1. Januar 2019 entfällt beim Leasing von Rädern und Pedelecs, die dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind, für drei Jahre die Entnahmebesteuerung. Die wichtigsten Vorteile sind:
  • Selbstständige können die Leasingraten sowie die Kosten der Versicherung als Betriebsausgabe geltend machen.
  • Neu: Der private Nutzungsanteil ist nicht mehr zu versteuern.
  • Neu: Die Umsatzsteuer auf die Privatentnahme entfällt.
Die Einzelheiten der neuen Regelung haben wir für Sie übersichtlich in zwei Infoblättern zusammengefasst: